Suchergebnis
1 Produkt gefunden.
U28
Jahrgänge
U28: Jahrgang 1998 bis 2007
Jugend: Jahrgang 2008 bis 2010
Kinder: Jahrgang 2011 bis 2020
Kleinkinder: Beim gemeinsamen Joker-Kauf (mind. 1 Elternteil) erhalten Kinder Jahrgang 2021 und später geboren den Joker gratis.
Der Zutritt zum Heilthermen Resort Bad Waltersdorf ist erst ab 14 Jahren möglich.
Familienpaket
Ehepaare sowie Lebensgemeinschaften mit Kindern oder Jugendlichen, welche alle in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnsitz) leben. Mindestens 3 Personen, wobei ein Elternteil dabei sein muss. Ausnahmen: Alleinerzieher mit 1 Kind oder Jugend Maximal 4 Personen müssen bezahlen. Alle weiteren Personen, welche nur Kinder und Jugendliche (2008 und jünger) sein können, erhalten eine Freikarte.
Geschwisterpaket
Geschwister ab Jahrgang 2008 und jünger, welche in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnsitz) leben. Bis zu 3 Geschwister müssen bezahlen. Jede weitere Karte ist für die jeweils jüngste(n) Person(en) im Paket frei.
Partnerpaket
Für Ehepartner sowie Lebensgemeinschaften, welche in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnsitz) leben.
U28
Bei Vorweis eines aktuell gültigen amtlichen Lichtbildausweises bis Jahrgang 1998. U28-Tarife können nicht in die Familien-Pakete und Freiplatzregelung eingerechnet werden.
Haftungsausschluss
Die Mitglieder des STEIERMARK JOKER betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen, Pisten sowie Thermen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig.
Es gibt keine Rückvergütung bei Schlechtwetter, Betriebseinstellung, Pistensperren, Lawinengefahr und Schließung einzelner Lifte, Skigebiete oder Thermen. Der Erwerb des STEIERMARK JOKER berechtigt den Gast zur Benutzung der umfassten Skigebiete und Thermen, der konkrete Leistungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Betrieb zustande, dessen Anlagen gerade benützt werden (es gelten die jeweiligen AGB’s dieses Unternehmens). Die allfällige Haftung gegenüber den Gästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen, Pisten sowie Thermen, trifft daher ausschließlich jenen Betrieb, in dessen Verantwortungsbereich sich der Vorfall ereignet.
Eine Haftung der übrigen Partner des STEIERMARK JOKER besteht nicht.