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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARGE Steiermark Joker sowie des Online Ticketshops der ARGE Steiermark Joker



1. Allgemeines

Die ARGE Steiermark Joker (in der Folge: Steiermark Joker), bietet ihre Leistungen im Online Ticketshop, verwaltet durch die Planai-Hochwurzen Bahnen GmbH (in der Folge: PHB) oder bei den teilnehmenden Seilbahnen/Thermen und sonstigen Vertriebspartnern ausschließlich auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Zum Einkauf im ARGE Steiermark Joker Ticketshop sind nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt.

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Buchungen über die Website www.steiermarkjoker.at sowie Subshop-Applikationen auf Partnerwebseiten und für elektronische Buchungen von Zugangsberechtigungen auf berührungslos wirkenden Datenträgern (KeyCard). Sämtliche bei Steiermark Joker bezogenen Leistungen sind nicht übertragbar!

 

2. Geltung der Allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen sowie Baderegeln

Es gelten die allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen sowie Baderegeln von Steiermark Joker und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker (in der Folge: Mitgliedsgesellschaften). Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt.

 

3. Mitgliedsgesellschaften

Vertragspartner des Kunden sind ausschließlich die Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker. Da es sich bei den Mitgliedsgesellschaften von der ARGE Steiermark Joker um rechtlich eigenständige juristische Personen handelt, trifft eine allfällige Haftung oder Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten, Thermen und Freizeiteinrichtungen ausschließlich jene Mitgliedsgesellschaft, in deren Gebiet sich der Vorfall ereignet. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker sind abrufbar unter www.steiermarkjoker.at/partner.

 

4. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der elektronische Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lifteinrichtungen und Thermen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche über Steiermark Joker beziehbare Leistungen auch online buchbar sind. Steiermark Joker kann Leistungsbeschreibungen einseitig ändern, sofern die jeweilige Änderung dem Kunden zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Die ARGE Steiermark Joker wird den Kunden über derartige Änderungen der Leistungsbeschreibung schriftlich informieren.


Mit dem von der Fa. SKIDATA AG entwickelten Kassen- und Zutrittssystem werden der Verkauf und die Freischaltung von Zugangsberechtigungen (Steiermark Joker) für das bei den Mitgliedsgesellschaften vorhandene SKIDATA-Zugangskontrollsystem in Verbindung mit elektronischen Datenträgern (KeyCards) über das Internet oder sonstige elektronische Medien abgewickelt.

 

5. Besondere Bedingungen für den elektronischen Bestellvorgang

5.1 Dateneingaben und Haftung für Falscheingaben

Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder. Urkunden- bzw. Dokumentenfälschung und Falschangaben von Jahrgangsdaten bzw. die vorsätzliche Falscheingabe einer Personengruppe im Steiermark Joker Online Ticketshop hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge und wird zudem mit Anzeige geahndet. Steiermark Joker hat darüber hinaus das Recht, Bestellungen und Buchungen jederzeit zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen die aufgestellten Bedingungen verstößt oder diese zu umgehen versucht, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die ARGE Steiermark Joker bleibt davon unberührt.

 

Für den Bezug von ermäßigten Leistungen (Kind, Jugend, U28) ist ohne Ausnahme ein Altersnachweis mitzuführen. Der Kunde ist verpflichtet die ARGE Steiermark Joker über eine Veränderung seiner Kommunikationsdaten nach der Buchung, insbesondere eine Veränderung seiner Kontaktdaten (Name und E-Mail-Adresse) zu informieren. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, haftet er der ARGE Steiermark Joker für die daraus allenfalls entstehenden Schäden. Weiters kann sich der Kunde gegenüber der ARGE Steiermark Joker nicht drauf berufen, dass ihm von der ARGE Steiermark Joker anhand der vom Kunden ursprünglich angegebenen Kommunikationsdaten übermittelte Mitteilung nicht zugegangen sind. Zu einem Vertragsrücktritt ist die ARGE Steiermark Joker aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die Verpflichtung zur Aktualisierung der Kommunikationsdaten nicht berechtigt.

 

5.2 Vertragsabschluss

Die erfolgreich durchgeführte Onlinebuchung stellt ein Vertragsangebot seitens des Kunden an Steiermark Joker bzw. die Mitgliedsgesellschaften dar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.

 

Nach bestätigender Prüfung der Verfügbarkeit und der angegebenen Zahlungsdaten durch Steiermark Joker wird die Buchungsanfrage in einer Buchungsbestätigung per Mail positiv beantwortet. Der Vertragsabschluss tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung ein. Bei einem Ausfall der Netzwerkverbindung gelten ausschließlich die durch Steiermark Joker im Kassasystem erfassten Daten.

 

Die elektronische Bestellbestätigung (E-Mail Bestätigung) von Steiermark Joker dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung.

Sollte der Kunde von der gekauften Leistung aus seiner Sphäre zuzurechnenden Gründen nicht Gebrauch machen, obwohl Steiermark Joker bzw. die Mitgliedsgesellschaften leistungsbereit waren, berührt dies den Vertrag nicht und enthebt den Kunden auch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden bleiben davon unberührt (siehe Rücktrittsbestimmungen Punkt 5).

 

Reklamationen sind ausschließlich an den Betreiber der jeweiligen Liftgesellschaft zu richten. Für Anwenderprobleme bei der Buchung, Probleme mit der Lieferung oder sonstige Schwierigkeiten kann die Service-Hotline der PHB in Anspruch genommen werden.

5.3 Bezahlung

Der Kauf im Online Ticketshop erfolgt mittels Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder mittels Vorauskasse. Steiermark Joker sind nur mit aktuellen Fotos buchbar. Die KeyCard-Depotgebühr beträgt EUR 3,00 und wird bei Buchung einer KeyCard gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Alle gelieferten Waren bzw. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der PHB.

 

5.4 Buchungsverarbeitung

Steiermark Joker bedient sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der elektronischen Buchung direkt oder indirekt verschiedener Partner, dazu gehören z.B. die Fa. SKIDATA AG (www.skidata.com), die Fa. mpay24 (www.mpay24.com) und die Fa. Web2future (www.web2future.at). Diese Unternehmen treten aber in keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Kunden, sofern eine solche nicht aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage schon besteht. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieser Unternehmen kommen.

 

Art und Umfang der gebuchten Leistung sind zudem an die allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker gebunden.

 

5.5 Versand

Bei Bestellung einer KeyCard muss der postalische Lieferzeitraum berücksichtigt werden (ca. 3-5 Werktage im Inland). Sofern der Kunde im Bestellvorgang auf die voraussichtliche Lieferzeit hingewiesen wird, besteht keine Haftung dafür, wenn der Kunde KeyCards für ein noch innerhalb des angegebenen Lieferzeitraums liegendes Datum erwirbt und diese tatsächlich nicht rechtzeitig zum geplanten Nutzungsdatum eintreffen.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vorverkaufsbonus, sollte die Buchung und Bezahlung des Steiermark Jokers über Internet aus beliebigen Gründen nicht innerhalb des Vorverkauf-Zeitrahmens möglich sein.

 

6. Rücktritt und Gültigkeitszeitraum

Bei den von Steiermark Joker und den jeweiligen Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gem. §11 Abs. 1 FAGG zu.


Der Steiermark Joker ist von 01.11.2023 bis 30.04.2024 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum ist der Kunde während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen sowie Thermen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen sowie auch aus dem Internet. Der Steiermark Joker berechtigt nicht zur Nutzung bei Rodelbetrieb am Abend, bei Nachtskilauf, sowie für Sonderfahrten bei Veranstaltungen.

 

7. COVID-19 Maßnahmen

Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19- Maßnahmen oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung bzw. der Thermeneintritt nicht erfolgen (Informationen unter www.steiermarkjoker.at).

 

8. Haftung/Schäden

Etwaige Fehlfunktionen eines Steiermark Jokers können nur umgehend bearbeitet und behoben werden, wenn der Kunde diese bei erster Gelegenheit an der nächstgelegenen Kasse meldet. Unterlässt der Kunde das schuldhaft, sind Steiermark Joker und die Mitgliedsgesellschaften nicht für Schäden (fortdauernde eingeschränkte Nutzbarkeit des Steiermark Joker etc.) verantwortlich, die sich daraus ergeben. Ein Schadenersatz für defekte Datenträger wird ausgeschlossen, sofern der Kunde in einer für die Überprüfung notwendigen, angemessenen Zeit vor Ort an der Kasse eine andere Zugangsberechtigung erhält. Verlorene oder vergessene Liftpässe werden nicht ersetzt.

 

9. Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO

Steiermark Joker und die Mitgliedsgesellschaften verarbeiten personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Partnern, Kunden und Lieferanten zum Zweck der Erbringung der geschäftlichen Tätigkeit und der Erfüllung damit verbundener gesetzlicher sowie vertraglicher Anforderungen.

 

Es wird auf die Datenschutzerklärung der teilnehmenden Liftbetreiber und Thermen verwiesen, die auf deren Websites veröffentlicht sind.

Mit dem Kauf eines namensbezogenen Produkts werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Diese werden, nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach dem letzten Kundenkontakt, gelöscht. Zu den oben genannten Kontrollzwecken werden die persönlichen Daten des Karteninhabers an Steiermark Joker und an jene Gesellschaften weitergeleitet, in denen das namensbezogene Produkt gültig ist.

 

Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen.

 

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.

 

Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

 

9.1. Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art.14 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.

 

Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.

 

Stand: 21.09.2023

 



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